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Behandlungsangebote

Meine Berufsbezeichnung lautet "psychologischer Psychotherapeut". Das bedeutet, ich habe nach meinem Psychologiestudium die Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten absolviert, nach einer staatlichen Prüfung wurde mir die Approbation erteilt. Das bedeutet wiederum, dass ich "heilkundlich tätig" sein darf.

Ich führe eine Privatpraxis für Psychotherapie ohne Kassenzulassung. Eine Kassenzulassung ist kein Kompetenznachweis, sondern wird nach einer sogenannten „Bedarfsplanung“ durch die Kassenärztliche Vereinigung vergeben. Mit dieser soll eine bundesweite medizinische Versorgung gewährleistet werden. Ich selbst habe keinen Kassensitz, verfüge jedoch über eine Approbation als psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie), dies entspricht dem Status eines Facharztes.

Die Abrechnung der Psychotherapie wird von den privaten Krankenkassen, der Postbeamtenkrankenkasse und der Beihilfe problemlos übernommen. Zusätzlich kann ich durch Abschluß eines Direktvertrages Patienten der Bahn-BKK behandeln. 

Gerne können Sie die Therapie selber zahlen, hierfür gibt es auch gute Gründe.

Die Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist prinzipiell über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren möglich". Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur Leistungen, die durch einen Vertragsarzt / Vertragspsychotherapeuten mit einer Kassenzulassung erbracht werden. Ist die Behandlung bei einem Vertragspsychotherapeuten nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (6 Wochen, im Einzelfall 12 Wochen) möglich, haben Sie formal das Recht, sich die Kosten für eine Therapie bei einem nicht zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Gerne berate ich Sie diesbezüglich persönlich.

 

 Ich bin unter der Nummer 6117020 im Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen.